TS4-A-O
PV-Optimierer auf Modulebene
Steigern Sie die Energieproduktion mit verschatteten und nicht angepassten Modulen bis zu 700 W
Maximaler Ertrag - Minimale Kosten
Die Modultechnik TS4 sorgt trotz Teilverschattung auf dem Modul oder unterschiedlicher Modulausrichtung für maximale Energieerträge. Mit der TS4 Plattform lässt sich erstmalig jedes einzelne Solarmodul flexibel mit einer Zusatzfunktion ausstatten. Nur die von Leistungseinbußen betroffenen Module werden mit TS4 ausgestattet. So lassen sich Energieerträge gezielt steigern und Systemkosten reduzieren.
Der TS4-A-O Add-On unterstützt PV-Module bis 700W.
Enthaltene Funktionen
✅ Optimierung auf Modulebene für mehr Energieertrag und größere Designflexibilität
✅ Automatische und manuelle Notabschaltung auf Modulebene
✅ Monitoring auf Modulebene zur Überwachung der Energieerzeugung und zum Anlagenmanagement
Technische Details
Hersteller Tigo
Modell TS4-A-O
Umgebung
Betriebstemperatur -40 °C bis 70 °C
max. Höhe ü NN. 2000 m
Schutzart (nach IEC 60529) IP68
Allgemeine Daten
Abmessungen (B x L x H) 138.4 x 139.7 x 22.9 mm
Gewicht (inklusive Kabel) 520 g
Elektrisch
Gesamte max. Eingangsspannung 80V
Sspannungsbereich 16 V bis 80 V
Max. Eingangsleistung 700 W
Max. Strom 15 A
Ausgangskabellänge 1,2 m (Standard)
Steckverbinder MC4, EVO2
Kommunikationsart Funkverbindung
Empfohlene Sicherungsgröße 30 A
Lieferumfang:
- 1x Tego TS4-A-O
* Wichtiger Hinweis:
Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV
Der Preis für dieses Angebot ist mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen aus Deutschland.
Bei Unternehmen gilt zzgl. 19% USt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach §12 Abs.3 Nr.1 UStG* erfüllen:
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.